Gesetzesevaluation – Praxisbeispiele

L’évaluation législative – exemples pratiques

Datum: 01.11.2012

Organisator: Université de Neuchâtel, Centre de recherche sur les modes amiables et juridictionnels de gestion des conflits (cemaj), sous le patronage de la Société suisse de législation et des responsables romands de législation

Ort: Jongny-sur Vevey

Abstract/Zusammenfassung:

Einleitend wird der Begriff der Evaluation betrachtet und untersucht, welche Elemente für die Evaluation von Gesetzen und Verordnungen entscheidend sind. Es wird unterschieden zwischen prospektiver, begleitender und retrospektiver Evaluation.

Seit 1999 müssen alle Botschaften des Bundesrates und alle Berichte zu Verordnungen des Bundesrates ein Kapitel über die ökonomischen Folgen der beabsichtigten Gesetzgebung enthalten. Dazu wird eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) erarbeitet. Bei der RFA werden in Übereinstimmung mit der OECD Reference Checklist for Regulatory Decision-making folgende Prüfpunkte untersucht:

  1. Notwendigkeit und Möglichkeit staatlichen Handelns
  2. Auswirkungen auf die einzelnen gesellschaftlichen Gruppen
  3. Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft
  4. Alternative Regelungen
  5. Zweckmässigkeit im Vollzug

Im BAFU wird die RFA in die VOBU (Volkswirtschaftliche Beurteilung von Umweltmassnahmen) integriert. Die VOBU ist ein vom Amt selbst entwickeltes Instrument, welches bei allen neuen oder geänderten Verfassungs-, Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen zur Anwendung gelangt. Mittels einer VOBU können Massnahmen, Zielgruppen und Ziele analysiert werden, was ein fundierteres Design der beabsichtigten Regelung ermöglicht. Nebst den Prüfpunkten der RFA werden bei einer VOBU die folgenden Outcomes im Bereich Umwelt untersucht:

  1. Sicherheit
  2. Gesundheit
  3. Natürliche Vielfalt
  4. Leistungen der natürlichen Ressourcen

Anschliessend wird anhand der Evaluationen, welche im Vorfeld der Revision der Schweizerischen Klimapolitik nach 2012 (CO2-Gesetz und CO2-Verordnung) aufgezeigt, welch erhebliche und weitgehend prospektive Evaluationsarbeit zu leisten war, um zu einer zweckmässigen und auch politisch akzeptierbaren Gesetzgebung zu gelangen.

Sodann wird die retrospektive Gesetzesevaluation untersucht. Dabei stellen sich Fragen wie: Bestehen spezifische Evaluationsklauseln? Welches waren die Ziele des Gesetzgebers? Verfügte man bei der Gesetzgebung eine Idee über intendierte Wirkungszusammenhänge? Dabei wird auf die zentrale Bedeutung der Erarbeitung eines Wirkungsmodells verwiesen.

Als praktisches Beispiel für Durchführung und Wirkung einer retrospektiven Gesetzesevaluation wird die Evaluation UVP analysiert und dabei auch auf die Schwierigkeiten verwiesen, die sich bei Evaluationen von Gesetzen ergeben, die sowohl von Bund als auch Kantonen und Gemeinden vollzogen werden.  Am 17.09.2001 wurde der Bundesrat beauftragt, die UVP zu evaluieren. 2004 konnten Evaluation und Empfehlungen veröffentlicht werden. Von den Empfehlungen wurden diejenigen, die den Bund betrafen, weitgehend in den Revisionen von USG (2007) und UVPV (2008) umgesetzt, jene, die die Kantone betreffen kaum und jene, welche eine einlässliche politische Diskussion über die Einführung des Instruments der SUP (Strategische Umweltprüfung) anregten, scheinen aufgrund politischer Bedingtheiten weitgehend zu versanden.

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Referent

E-Mail: reinhard.zweidler@humanpsychology.ch